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Juristische Entscheidung zur Kostenerstattung von FFP 2-Masken für Assistent*innen

Per einstweiliger Anordnung wird die Krankenkasse eines behinderten Arbeitgebers verpflichtet,  die Kosten für - in diesem Fall -  nicht mehr als täglich drei FFP2-Masken und eben so viele Antigen-Tests zu erstatten. Es müsse ermöglicht werden, dass die Assistent*innen alle zwei Tage in ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeber*in getestet werden können. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde zulässig. Dennoch sollen sich Menschen mit persönlicher Assistenz im Arbeitgeber-Modell ermutigt fühlen, sich darauf zu berufen.

(Sozialgericht Berlin, Aktenzeichen:  S 169 KR 2465/20 ER)

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Veröffentlichung

Mo, 08. Februar 2021

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