Juristische Entscheidung zur Kostenerstattung von FFP 2-Masken für Assistent*innen
Per einstweiliger Anordnung wird die Krankenkasse eines behinderten Arbeitgebers verpflichtet, die Kosten für - in diesem Fall - nicht mehr als täglich drei FFP2-Masken und eben so viele Antigen-Tests zu erstatten. Es müsse ermöglicht werden, dass die Assistent*innen alle zwei Tage in ihrer Tätigkeit bei der Arbeitgeber*in getestet werden können. Gegen die Entscheidung ist noch eine Beschwerde zulässig. Dennoch sollen sich Menschen mit persönlicher Assistenz im Arbeitgeber-Modell ermutigt fühlen, sich darauf zu berufen.
(Sozialgericht Berlin, Aktenzeichen: S 169 KR 2465/20 ER)
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